Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.